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Informationen für Privatpatienten / Preise

Transparente Preise: Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbart werden. Diese GebüTh bildet damit die Basis für die transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung in unserer Praxis. Auch wir orientieren uns an an der GebüTh. Als Basissatz für die Kalkulation von Privatpreisen greift die GebüTh auf die GKV-Preise zurück. Hinzu kommt ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächliche Höhe der Privatpreise festlegt. Dabei liegt der niedrigste Multiplikator bei 1,4, der normale bei 1,8 und die obere Grenze bei 2,3-fach.

Wir haben den Multiplikator 1,4 und 2,3 als Grundlage

Die Standardtherapiezeit pro Einheit beträgt bei Krankengymnastik, Manueller Therapie und Massage jeweils 15 min. Als Wahlleistung kann der Patient diese auf 30 min pro Einheit bei o.g. Preisen verlängern. Wir weisen darauf hin, dass dies dazu führen kann, dass die privaten Krankenkassen einen geringeren Kostenanteil erstatten und der Selbstbehalt größer ist.

 

Wie sind unsere Preise kalkuliert?

Die Vergütungssätze für gesetzlich versicherte Patienten wurden zwischen dem VdEK und den Heilmittelverbänden vereinbart. Diese werden als Privatpreise mit dem 1,4 – 2,3 fachen Satz kalkuliert und sind ortsüblich und rechtskräftig. Weitere Infos dazu finden Sie unter www.privatpreise.de.

Unsere Empfehlung: Ihren Vergütungsanspruch finden Sie in Ihrer PKV Police oder erfragen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse.

Terminstornierung und Ausfallgebühr

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor Ihrem Termin per Mail / Anruf oder Stornierungslink möglich. Sollte dieser Zeitraum nicht eingehalten werden berechnen wir eine Ausfallgebühr in identischer Höhe des gebuchten Termins, außer wir können diesen kurzfristig an einen anderen Patienten vergeben.

Rechnungslegung

Die Rechnung wird am Ende einer jeden Verordnung gestellt und ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen per Überweisung. Eine Zwischenabrechnung erfolgt auf Wunsch des Patienten bzw. immer dann, wenn auf einer laufenden Verordnung in den letzten 4 Wochen kein Termin stattgefunden hat.

 

 

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